Das Landgericht Berlin hält den dortigen Mietendeckel für verfassungswidrig und hat mit Beschluss vom 06.08.2020 (Az. 67 S 109/20) die Frage nach der rechtlichen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Filiale stellt nach behördlich angeordneter pandemiebedingte Schließung Mietzahlungen ein. Vermieter machte Zahlungsverzug erfolgreich gerichtlich geltend.