Nach BGH-Urteil v. 18.06.2020 (Az. I ZR 171/19) muss der Vermieter für die Weiterleitung als sog. Wiedergabehandlung an die VG Media, für die die GEMA das Inkasso durchführt, ein Entgelt entrichten.
Das Landgericht Berlin hält den dortigen Mietendeckel für verfassungswidrig und hat mit Beschluss vom 06.08.2020 (Az. 67 S 109/20) die Frage nach der rechtlichen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Filiale stellt nach behördlich angeordneter pandemiebedingte Schließung Mietzahlungen ein. Vermieter machte Zahlungsverzug erfolgreich gerichtlich geltend.