Wird eine Betriebskostenabrechnung nach Fläche erstellt, ist diese auch dann formell ordnungsgemäß, wenn die Gesamtflächen und die Wohnfläche der Mieterseite angegeben sind.
Dem Mieter steht für die Mieten ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Aber welche Möglichkeiten haben Sie nun als Vermieter, um sich finanziell zu entlasten?