Das AG Köln hat einen Auskunftsanspruch der Mieterseite hinsichtlich der Höhe der Vormiete mit Urteil vom 19.12.2019 (Az. 221 C 200/19) mit Hinweis auf die unwirksame MietpreisbegrenzungsVO abgewiesen.
Der Betrieb eines Eltern-Kind-Zentrums ist nach BGH in einer Wohnungs- und TeilEG zulässig, die nach der Teilungserklärung aus dem Jahr 1987 als “Laden mit Lager” genutzt werden darf.
Vermieter sollten vor Abschluss eines Mietvertrages entscheidende Unterlagen vom künftigen Mieter einholen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie hier.
Der VermieterVerein e.V. stellt vor: Der neue VermieterVerein Blog für Vermieter, Eigentümer und Hausverwalter, mit hilfreichen Tipps rund um die Vermietung.