BGH, 25.09.2020 (Az. V ZR 300/18): Gemeinschaftsordnung vorgesehene Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Vermietung einer Eigentumswohnung kann nicht versagt werden, weil der vermietende Eigentümer den Mietvertrag nicht vorlegt.
Am 13.12. hat die Bund-Länder-Konferenz für das Gewerberaummietrecht im Rahmen der Corona-Pandemie eine wichtige Regelung getroffen, die Mietminderungen nach sich ziehen könnte.