Am 13.12. hat die Bund-Länder-Konferenz für das Gewerberaummietrecht im Rahmen der Corona-Pandemie eine wichtige Regelung getroffen, die Mietminderungen nach sich ziehen könnte.
Nach BGH-Urteil v. 18.06.2020 (Az. I ZR 171/19) muss der Vermieter für die Weiterleitung als sog. Wiedergabehandlung an die VG Media, für die die GEMA das Inkasso durchführt, ein Entgelt entrichten.