BGH, 25.09.2020 (Az. V ZR 300/18): Gemeinschaftsordnung vorgesehene Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Vermietung einer Eigentumswohnung kann nicht versagt werden, weil der vermietende Eigentümer den Mietvertrag nicht vorlegt.
BGH, 25.09.2020 (Az. V ZR 300/18): Gemeinschaftsordnung vorgesehene Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Vermietung einer Eigentumswohnung kann nicht versagt werden, weil der vermietende Eigentümer den Mietvertrag nicht vorlegt.
BGH, 25.09.2020 (Az. V ZR 300/18): Gemeinschaftsordnung vorgesehene Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Vermietung einer Eigentumswohnung kann nicht versagt werden, weil der vermietende Eigentümer den Mietvertrag nicht vorlegt.
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BGH, 25.09.2020 (Az. V ZR 300/18): Gemeinschaftsordnung vorgesehene Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Vermietung einer Eigentumswohnung kann nicht versagt werden, weil der vermietende Eigentümer den Mietvertrag nicht vorlegt.