Das AG Dortmund hat sich mit Urteil v. 27.04.2021 (Az. 425 C 7880/20) auf die neue gesetzgeberische Wertung im Rahmen der Corona-Krise bezogen, nach der eine staatlich verfügte Schließung von Gewerberaum grundsätzlich zur Vermutung einer Störung der Geschäftsgrundlage führt.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 19.01.2021 (Az. 204 C 166/20) eine Zustimmungsklage des Vermieters zu einer von ihm ausgesprochenen Mieterhöhung als unzulässig abgewiesen.
Das LG Frankfurt am Main (Beschl. v. 29.03.2021, Az. 2-13 T 7/21) hat entschieden, dass aufgrund einer Coronaschutzverordnung ein Anspruch auf Absage einer Wohnungseigentümerversammlung bestehen kann.