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Alleinige Kündigung eines Mieters bei mehreren Mietern möglich?

Alleinige Kündigung eines Mieters bei mehreren Mietern möglich?

Kuendigung Mieter mehrere Mieter
Zuletzt aktualisiert am 10.05.2022

Besteht ein Mietverhältnis mit mehreren Mietern stellt sich die Frage, ob auch nur einer der Mieter die Kündigung mit der Wirkung erklären kann, dass das Mietverhältnis beendet wird. Ob das zulässig ist, klären wir im folgenden Blogartikel.

Mietverhältnis bestehend aus mehreren Mietern

Diese Konstellation ist keinesfalls ungewöhnlich: Ein Mietverhältnis, das mit mehreren Mietvertragsparteien besteht. Doch wie verhält es sich mit der Kündigung, wenn nur einer der Mieter die Kündigung gegenüber dem Vermieter erklärt? Ist damit eine wirksame Kündigungserklärung für das gesamte Mietverhältnis, also auch für alle beteiligten Mieter erklärt worden?

Kündigung nur eines Mieters gegenüber dem Vermieter

Bei einer Mehrheit von Mietern kann die Kündigung wegen der sog. Einheitlichkeit des Mietverhältnisses nur einheitlich von allen gemeinschaftlich erklärt werden. Das Mietverhältnis ist also durch eine unteilbare Leistung gekennzeichnet. Eine Teilkündigung ist unzulässig.

Kündigt nur einer von mehreren Mietvertragsparteien gegenüber dem Vermieter und zieht aus, ist dies mietvertraglich irrelevant. Die Kündigung eines einzelnen Mieters löst das Mietverhältnis weder insgesamt auf noch beendet es die mietvertraglichen Beziehungen zwischen dem kündigenden Mieter und dem Vermieter. Alle Mieter – insbesondere auch der nicht mehr wohnende Mieter – bleiben aus dem Mietvertrag verpflichtet.

Anspruch des ausziehenden Mieters gegen den Mitmieter?

Ob ein Mieter von einem Mitmieter im Innenverhältnis verlangen kann, bei der Kündigung des Mietverhältnisses mitzuwirken, richtet sich nach den zwischen ihnen bestehenden in der Regel gesellschaftsrechtlichen Beziehungen. Diese Frage ist auch aus Vermietersicht dann interessant, wenn es sich um Hauptmieter handelt, die untervermieten und aus dem Mietverhältnis ausscheiden wollen.

Exemplarisch führt hierzu beispielsweise das Amtsgericht Hannover in seinem Urteil vom 16.04.1996 (Az. 568 C 2402/96) aus: „Unabhängig davon, ob eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Gemeinschaft oder als Gesellschaft betrachtet wird, ist eine Kündigung nach § 723 bzw. eine Aufhebung nach § 749 BGB jederzeit möglich, mit der Folge, dass die Gesellschaft oder Gemeinschaft auseinandergesetzt werden muss … Im Rahmen der rechtlichen Abwicklung sind beide Parteien auch verpflichtet, auch an der Beendigung des gemeinschaftlich eingegangenen Mietverhältnisses mitzuwirken… An der Verpflichtung zur Abgabe der geforderten Willenserklärung ändert dabei auch die persönliche und wirtschaftliche Situation der Beklagten nichts. Es handelt sich hierbei um Umstände, de allein in ihrer Risikosphäre liegen und den Auseinandersetzungsanspruch nicht betreffen.“.

Pflichten des Mieters bei Kündigung nur einer Mietvertragspartei

Der Vermieter ist also nicht verpflichtet, einen Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.

In der Regel bilden die Mieter eine Gesamtschuldnerschaft, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Vermieter kann also auch den ausgezogenen Mieter weiterhin auf die volle Miete in Anspruch nehmen, wenn dazu Anlass besteht, weil der verbleibende Mieter beispielsweise die Mietzahlung nicht oder nicht mehr voll leistet.

Das ist auch der Grund, warum dem Vermieter nicht zu empfehlen ist, einen von mehreren Mietern aus dem Mietvertrag zu entlassen: Der Vermieter verzichtet damit freiwillig auf einen weiteren Schuldner.

Will der Vermieter allerdings den ausscheidenden Mieter aus dem Mietvertrag entlassen, ist eine Einigung aller Vertragspartner dahingehend erforderlich, die nicht zwingend in einem Vertrag erfolgen muss. Eine Vertragsurkunde ist allerdings übersichtlicher.

Der Vermieter kann sich auch separat mit dem einen Mieter über dessen Ausscheiden verständigen und mit dem anderen Mieter eine Zustimmungsvereinbarung schließen.

Muster: Entlassung aus einem bestehenden Mietvertrag

Nutzen Sie unser Muster: Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um einen dreiseitigen Vertrag, der zwischen dem ausscheidenden Mieter und dem verbleibenden Mieter sowie dem Vermieter geschlossen wird.

Es findet also eine Entlassung einer Mietvertragspartei unter Beibehaltung des bestehenden Mietvertrags statt.

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