Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten.
Das AG Köln hat einen Auskunftsanspruch der Mieterseite hinsichtlich der Höhe der Vormiete mit Urteil vom 19.12.2019 (Az. 221 C 200/19) mit Hinweis auf die unwirksame MietpreisbegrenzungsVO abgewiesen.
Der Betrieb eines Eltern-Kind-Zentrums ist nach BGH in einer Wohnungs- und TeilEG zulässig, die nach der Teilungserklärung aus dem Jahr 1987 als “Laden mit Lager” genutzt werden darf.
Vermieter sollten vor Abschluss eines Mietvertrages entscheidende Unterlagen vom künftigen Mieter einholen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie hier.