Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht im Schnellgang neue Regelungen bezüglich der Auswirkungen der Corona-Krise geschaffen, die insbesondere auch Folgen für Vermieter haben. Der, für das Mietrecht relevante § 2 des neuen Art. 240 BGB tritt bereits am 01.04.2020 in Kraft und besagt u.a., dass Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 nicht zur Kündigung berechtigen, sofern der Mieter glaubhaft machen kann, dass er infolge der COVID-19 Pandemie zeitweise keine Miete zahlen kann.
- Hier geht es zum ausführlichen Blogartikel zu den mietrechtlichen Neuerungen: “Coronavirus: Mietrechtliche Änderungen und was Vermieter nun wissen sollten“
Inhalt
Mustertext für Vermieter bei Ausbleiben der Mietzahlungen im Rahmen der Corona-Krise
Mit unserem neuen Mustertext erhalten Vermieter nun ein vollständig vorformuliertes Schreiben, das diese ohne weiteren Aufwand als Antwort an den Mieter verwenden können, falls dieser die Nichtzahlung der Miete wegen den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ankündigt oder die Zahlung aus diesem Grund einstellt. Grundlage ist das hier eingangs bereits genannte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.
Glaubhaftmachung durch den Mieter
Das Schreiben weist den Mieter insbesondere auf den Gesetzestext des Art. 240 § 2 BGB hin: Der Mieter muss den Zusammenhang der Nichtleistung der Miete mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Verwerfungen glaubhaft machen. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob die Kaution oder Bürgschaft für den Zahlungsrückstand in Anspruch genommen werden kann.
Mustertext für Vermieter: Kein Aufwand für Sie, kostenfrei erhältlich
Füllen Sie einfach die vorgegebenen Felder mit den noch fehlenden Angaben aus. Das Schreiben ist so vorbereitet, dass es ausgedruckt und per Brief versandt werden kann. Auch das Anhängen an eine Email ist natürlich möglich.
Der Vermieterverein e.V. stellt den Mustertext allen Vermietern aufgrund der aktuellen Situation kostenfrei zur Verfügung.
- Vermietertipp: Sie sind sich nicht sicher, was die mietrechtlichen Änderungen in Folge der Corona-Krise für Sie als Vermieter bedeuten? Dann kontaktieren Sie unsere Mietrechtsexperten, die Ihnen beratend zur Seite stehen – als Mitglied im Vermieterverein e.V. ist die telefonische Beratung für Sie kostenfrei (hier Mitglied werden).