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Der Vermieter kann den Mieter im Mietvertrag nach noch geltender Rechtslage (bis 01.12.2021) verpflichten, während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses einen von ihm zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss für die Bereitstellung von Fernseh- und Radioprogrammen zu nutzen.