BGH v. 17.03.2023, Az. V ZR 140/22: Wohnungseigentümer muss mangels Gestattungsbeschluss eine bauliche Veränderung im Zweifel durch Beschlussersetzungsklage herbeiführen.
Wann darf der Vermieter dem Mieter fristlos wegen Zahlungsverzug kündigen? Und was sollten Sie als Vermieter hinsichtlich der Kündigung beachten? Das klären wir in diesem Artikel.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2022 (Az. 24 W 39/22): Es ist nicht erforderlich, dass der Mieter auf eine erklärte Kündigung reagiert.