Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit Urteilen vom 07.12.2023 (Az. C-634/21, C-26/22 und C-64/22) mit dem sog. Scoring der Auskunftei Schufa befasst.
Der Score-Wert schätzt ein, wie gut die abgefragte Person Ihren Zahlungsverpflichtungen vermutlich nachkommen wird. Das Gericht führt aus, dass nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Einstufung der Kreditwürdigkeit über das Zustandekommen eines Vertrags entschieden werden dürfe. Der Score sei dann eine unzulässige automatisierte Entscheidung im Einzelfall.
Eine direkte Auswirkung der Entscheidungen für Vermieter erscheint fraglich: Die Urteile beziehen sich konkret auf den Schufa-Score, nicht dagegen auf andere Bonitätsauskünfte.
Der Vermieter sollte jedoch darauf achten, dass eine solche Prüfung nicht alleiniger Maßstab seiner Entscheidung über die Eingehung eines Mietverhältnisses darstellt.
BGH-Urteile im Mietrecht
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