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Lassen Sie die nächste Energiekostenabrechnung einfach von ista erstellen

Lassen Sie die nächste Energiekostenabrechnung einfach von ista erstellen

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Bald ist es wieder so weit: Die Verbrauchsablesung bei Ihren Mietern steht an. Für Vermieter und Verwalter ist diese jährliche Pflicht oft mit Aufwand und Ärger verbunden. Wirklich gern erledigt sie kaum jemand. Fast immer kommt der Termin zu einem ungünstigen Zeitpunkt, aber für die Erleichterung dieser Sorgen helfen hier spezialisierte Dienstleister wie ista. Sie nehmen Ihnen viel Arbeit ab und stehen zuverlässig an Ihrer Seite.

Weil Energie kostbar ist

85 Prozent der im Haushalt verbrauchten Energie wird für die Heizung und die Warmwasserbereitung verwendet. ista hat sich auf die Verbrauchsmessung und die rechtssichere Abrechnung dieser Energiekosten spezialisiert. Als einer der führenden Energiemessdienstleister in Deutschland berücksichtigt ista dabei selbstverständlich die aktuellen gesetzlichen Regelungen, wie etwa die Heizkostenverordnung (HKVO), das CO2-Kostenaufteilungsgesetz sowie die verschiedenen Energiepreisbremsen und Härtefallhilfen.

Mit ista steigen Vermieter und Verwalter ganz einfach in die digitale Heizkostenabrechnung ein. Modernste digitale Messtechnik erfasst die Energieverbräuche der Mieter genau und zuverlässig und schafft zugleich volle Transparenz für Vermieter wie Mieter. Dies ist die Voraussetzung dafür, den Energieverbrauch zu reduzieren. Denn sowohl Mieter als auch Vermieter haben ein Interesse daran, sparsam mit kostbarer Energie umzugehen. Dies wird erleichtert, wenn die konkreten Verbrauchsdaten jederzeit zur Verfügung stehen.

ista …

  • … erstellt die monatlichen Verbrauchsmitteilungen inklusive aller weiteren Zusatzinformationen,
  • … stellt die fernablesbare Messtechnik zur Verfügung,
  • … übernimmt für Sie die fachgerechte Erstellung der Nebenkostenabrechnung,
  • … unterstützt bei der korrekten Aufteilung der CO2-Kosten,
  • … berechnet die Entlastungen

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Rechtssichere Abrechnungen ersparen teuren Ärger mit den Mietern

Die rechtliche Basis für die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung, kurz HKVO. Die letzte Novellierung trat am 01.12.2021 in Kraft. Ziel der HKVO ist es, mehr Transparenz im Hinblick auf den Energieverbrauch sowie die damit einhergehenden CO2-Belastungen zu schaffen und darüber zu Energieeinsparungen zu motivieren. Denn nur wer genau weiß, wie viel kostbare Energie er nutzt, kann auch die Hebel zur Reduzierung wirksam ansetzen.

Die Heizkostenabrechnung von ista berücksichtigt in diesem Sinne die HKVO genauso wie alle weiteren einschlägigen Vorschriften und garantiert somit die rechtssichere Abrechnung. Damit werden Vermieter und Verwalter wesentlich entlastet, denn mit der Energiekostenabrechnung von ista ist dafür gesorgt, dass es zu keinen teuren Unannehmlichkeiten zwischen Ihnen und den Mietern wegen fehlerhaften Abrechnungen kommt.

ista EcoTrend: die einfache Lösung für die monatliche Verbrauchsinformation

Ein wichtiges Resultat der HKVO wird sein, dass alle Heizungen und Warmwasserzähler bis spätestens Ende 2026 mit der fernablesbaren Messtechnik ausgestattet werden. Damit im Zusammenhang steht eine weitere Neuerung, die sich aus der HKVO ergibt. Mieter haben nun Anspruch darauf, monatlich über ihre Energieverbräuche informiert zu werden. Dabei sollen sie außerdem über die reinen Verbrauchsdaten hinaus weitere Informationen erhalten, etwa ob ihre persönlichen Verbrauchsdaten über- oder unterdurchschnittlich sind.

Zur regelmäßigen Übermittlung dieser umfangreichen Informationen hat ista eine ganz einfache Lösung entwickelt: ista EcoTrend. Diese benutzerfreundliche Anwendung steht den Mietern als App oder im Rahmen eines E-Mail-Services zur Verfügung. Sie regt zu einem bewussten Heizverhalten an und trägt so zu mehr Nachhaltigkeit bei.

Vermieter und Verwalter können im ista Webportal die entsprechenden Verbrauchsdaten verwalten und den Mietern zukommen lassen. Dazu tragen sie dort einfach die Namen und die Einzugsdaten der Bewohner ein, und schon werden die von den fernablesbaren Messgeräten gesendeten Verbrauchsdaten einzeln für jeden Mieter aufgeschlüsselt und an ista EcoTrend übermittelt. Das war‘s schon.

Vermieter, die herkömmliche Wege der Informationsermittlung bevorzugen, können die Daten auch weiterhin per Datenaustausch oder schriftlich an ista übermitteln. Gleiches gilt für die Mieter. Sollten sie sich nicht für den digitalen Weg registrieren, versendet ista die monatliche Verbrauchsinformation als Zusatzservice per Post.

Schön, wenn’s funkt – moderne Fernablesung

Die bereits mehrfach erwähnten fernauslesbaren Messgeräte lohnen eine genauere Betrachtung. Als Vermieter müssen Sie diese – wie bereits erwähnt – bis spätestens Ende 2026 in all Ihren Liegenschaften installieren. Mit dem ista Funksystem sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Schon heute erfüllt es alle gesetzlichen Anforderungen. Vollautomatisch und zuverlässig werden die Verbrauchsdaten durch die Kommunikationseinheit memonic® radio net verschlüsselt erfasst. Ablesetermine gehören somit der Vergangenheit an. Alle Geräte sind digital miteinander vernetzt.

Mit dem neuen Standard der digitalen Heizkostenabrechnung bietet ista Vermietern und Verwaltern eine so umfassende wie einfache Lösung zur Verbrauchsdatenfernauslesung, die mit vielen Vorteilen verbunden ist. Transparente Abläufe schaffen Vertrauen auf allen Seiten, der Aufwand für die Erstellung der Energiekostenabrechnungen wird reduziert, und Mieter wie Vermieter freuen sich über korrekte, rechtssichere Abrechnungen.

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen von ista

Als Vermieter sind Sie – sofern Ihre Mieter monatliche Vorauszahlungen auf die Nebenkosten leisten – verpflichtet, die Nebenkosten jährlich abzurechnen. Dabei müssen Sie laut gültiger Rechtsprechung auf viele Einzelheiten achten. Zu nennen wären hier unter anderem die vollständige Aufstellung der einzelnen Kosten, die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilschlüssel sowie die nachvollziehbare und verständliche Berechnung der jeweiligen Mieter-Anteile. Bereits geleistete Vorauszahlungen müssen in der Abrechnung abgezogen werden.

Sofern Sie diesen Aufwand nicht leisten möchten oder können, verspricht eine einfache Lösung hier Entlastung. Nutzen Sie den digitalen Service von ista für die Erstellung übersichtlicher und nachvollziehbarer Nebenkostenabrechnungen. Zur Schaltzentrale für die digitale Immobilienverwaltung wird dabei das ista Webportal. Darin geben Sie die Daten Ihrer Mieter ein und übermitteln alle für die Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten relevanten Informationen. Auf dieser Basis erstellt ista dann rechtssichere Nebenkostenabrechnungen für alle Mieter.

Alles in allem sparen Sie mit der digitalen Immobilienverwaltung von ista also nicht nur viel Zeit, sondern auch jede Menge Papier.

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CO2-Abgabe für Vermieter und Mieter rechtssicher ausweisen

Seit dem 01.01.2023 müssen sich auch Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen. So legt es das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz („CO2KostAufG“) fest. Bislang mussten lediglich die Mieter die zusätzliche Abgabe auf die durch den Energieverbrauch entstehenden CO2-Emissionen leisten. Die Abgaben der Vermieter und Mieter werden rechnerisch ermittelt. Die Kosten der Mieter werden dann entsprechend dem individuellen Verbrauch der Mieter aufgeteilt. Damit erhalten beide Seiten Anreize, ihre Belastungen durch die Änderung des eigenen Nutzungsverhaltens bzw. durch zusätzliche Energieoptimierungsmaßnahmen zu reduzieren.

Welchen Anteil der CO2-Abgabe die Mieter und welchen die Vermieter tragen müssen, wird anhand eines 10-Stufen-Modells ermittelt. Es bildet die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Gebäude pro Quadratmeter und Jahr ab. Dabei gilt: Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, umso höher fällt der Kostenanteil der Vermieter aus. Im Extremfall, bei besonders wenig energieeffizienten Gebäuden, müssten sie 95 Prozent der CO2-Kosten tragen. Bei Gebäuden mit dem besten energetischen Standard EH 55 wiederum tragen die Mieter die CO2-Kosten allein.
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz verfolgt also die Absicht, Mieter zum Energiesparen zu motivieren und Vermieter zu veranlassen, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu optimieren.

Aber das CO2KostAufG stellt nicht nur eine finanzielle Herausforderung dar. Gerade für Vermieter und Verwalter bedeutet es auch mehr Aufwand bei der Erstellung der Energiekostenabrechnungen. Die CO2-Abgaben müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften korrekt ermittelt und dann anteilig auf die Mieter umgelegt werden. Mit ista können sich Mieter und Vermieter immer darauf verlassen, dass alles rechtssicher berechnet wird. Diesen Service bietet ista sogar gratis an.

Die Mieter bei der nächsten Heizkostenabrechnung richtig entlasten

Mieter haben in vielen Fällen keinen eigenen Vertrag mit den Gas- oder Fernwärmelieferanten, sondern erhalten von ihrem Vermieter eine jährliche Heizkostenabrechnung. Im Zuge der Energiekrise gab es in den vergangenen Jahren verschiedene Entlastungsmaßnahmen. Für Vermieter entsteht auch hierbei Mehraufwand bei der Erstellung der Energiekostenabrechnungen. So müssen mit der folgenden Jahresabrechnung z.B. die sogenannte „Dezemberhilfe“ und verschiedene weitere Härtefallhilfen korrekt auf die Mietparteien umgelegt werden. Mit der „Dezemberhilfe“ wurden Kunden die Kosten für Erdgas und Fernwärme für den Dezember 2022 gutgeschrieben.

Als Vermieter oder Verwalter sind Sie darüber hinaus verpflichtet, die Vorteile der Preisbremse für Gas und Strom, die ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft trat, an ihre Kunden weiterzugeben. Die Versorgungsunternehmen erstatten ihren Kunden die Kosten für Gas und Fernwärme für den Monat Dezember 2022. Dieser Betrag muss – ebenso wie weitere Härtefallhilfen – im Rahmen der nächsten Jahresabrechnung korrekt an die Mieter weitergegeben werden. Darüber hinaus sind die Vermieter zur Vorabinformation ihrer Mieter über diese Maßnahmen verpflichtet.

Auch für diese Abrechnungsfälle bietet ista eine einfache Lösung an. Alles, was Vermieter tun müssen, ist, über das ista Webportal oder in Papierform durch Ausfüllen der Kostenliste die anteiligen Erstattungsbeträge zu übermitteln. Auf dieser Basis erstellt ista automatisch die Einzelabrechnungen, in denen die Entlastungsbeiträge für die jeweiligen Mieter korrekt ausgewiesen werden.

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