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Rundum-Sorglos-Paket mit Techem: Legionellenprüfung – wichtiges Wissen und Tipps zu Prüfpflicht, Umlagefähigkeit und Vorbeugung.

Rundum-Sorglos-Paket mit Techem: Legionellenprüfung – wichtiges Wissen und Tipps zu Prüfpflicht, Umlagefähigkeit und Vorbeugung.

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Legionellen im Trinkwasser können für den Menschen gefährlich werden, wenn man sie als Wasserdampf einatmet. Daher sind die meisten Vermietenden gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig eine Legionellenprüfung durchführen zu lassen. Hier erfahren Sie, was es mit einem Legionellenbefall auf sich hat, ob Ihr Gebäude unter die Prüfpflicht nach der Trinkwasserverordnung fällt und welche Kosten umlagefähig sind.

Kurz erklärt: Das sind Legionellen und so kommen sie ins Wasser

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die im Grund- und Oberflächenwasser leben. Da dieses zum Trinkwasser aufbereitet wird, können sie in geringer Konzentration in unser Trinkwasser gelangen. Dort kann in stehendem Wasser bei falschen Temperaturbedingungen eine Vermehrung erfolgen. Falsch bedeutet, Warmwasser ist zu kalt oder Kaltwasser zu warm – wir sprechen von 25 °C bis 45 °C als Brutherd für die Bakterien.

Die Gefahr der Legionellen

Wenn Legionellen etwa beim Duschen über den Wasserdampf eingeatmet werden, können sie die Atemwegserkrankung Legionellose hervorrufen. Hier sind zwei Krankheitsbilder typisch:

  1. Das Pontiac-Fieber mit hoher Temperatur, Husten und Muskelschmerzen
  2. Die Legionärskrankheit mit Lungenentzündung (Pneumonie), die sogar tödlich verlaufen kann.

Urlaubszeit als Risiko

Insbesondere die Sommer- und Urlaubszeit birgt durch stehendes Wasser in den Leitungen und hohen Außentemperaturen das Risiko eines Legionellenbefalls. Bewohner sollten nach der Rückkehr aus dem Urlaub das Wasser in Bädern und Küche drei Minuten bei mindestens 60 °C laufen lassen, um Legionellen auszuspülen und teilweise abzutöten. Auch das regelmäßige Reinigen der Perlatoren mit Essig oder Zitronensäure hilft.

Wann besteht eine Pflicht für die Legionellenprüfung?

Die regelmäßige Überprüfung (alle 3 Jahre) auf Legionellen gemäß der Trinkwasserverordnung gilt für Mehrfamilienhäuser, auf die alle der folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  1. Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten, von denen mindestens eine vermietet wird.
  2. Das Trinkwasser wird zentral erwärmt.
  3. Der Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter oder die Zirkulationsleitung zwischen Erwärmer und Entnahme hat ein Fassungsvermögen von 3 Litern.

Auch wenn nicht alle Kriterien auf dein Haus zutreffen, empfiehlt sich eine Beprobung, denn der Vermietende ist als Betreiber der Anlage verpflichtet, krankheitserregerfreies Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.

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Diese Kosten sind umlagefähig

Alle wiederkehrenden Kosten sind über den Posten „sonstige Betriebskosten“ über die Heizkostenabrechnung umlagefähig. Hierzu zählen die Probeentnahme und die Analyse des Trinkwassers. Einmalkosten für eventuelle Begehungen o.ä. sind hingegen nicht umlagefähig.

Dies gilt auch für Maßnahmen, die in Folge eines Positivbefunds durchgeführt werden müssen.

So läuft eine Legionellenprüfung ab

Eine Legionellenprüfung darf nur durch zertifizierte Experten durchgeführt werden. Das sind die einzelnen Schritte:

  1. Begehung der Trinkwasseranlage, um die Probenahmestellen festzustellen.
  2. Probenahme und Analyse im Labor.
  3. Ergebnisse werden an Vermietende übermittelt.
  4. Bei Positivbefund umfassende Beratung durch Techem. Jetzt Legionellenprüfung anfragen.

Das ist bei einem Legionellenbefund zu tun

  1. Wird der technische Maßnahmenwert erreicht oder dieser sogar überschritten, müssen Vermietende sofort alle Hausbewohnenden informieren.
  2. Das Labor ist verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
  3. Im nächsten Schritt wird eine Risikoabschätzung durchgeführt, die Trinkwasseranlage wird im Hinblick auf den technischen Zustand überprüft und weitere Proben und Untersuchungen werden vorgenommen. Bewohnende sollten vorbeugend eine Arztpraxis aufsuchen.
  4. Bei einem Positivbefund muss gehandelt werden. Techem bietet eine professionelle Legionellenberatung und unterstützt bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
  5. Folgende Maßnahmen können nötig sein: Systemtemperatur auf 60 °C erhöhen, Leitungssanierung, Installation von Duschfiltern, Wasser desinfizieren und Nachbesserung der Isolierung.

Legionellen vorbeugen – so geht’s:

  • Die Warmwasseranlage sollte stets in einem Temperaturbereich von mindestens 60 °C gehalten werden. Das Warmwasser sollte mit 60 °C aus dem Kessel fließen und zudem mit mindestens 55 °C in den Kessel zurückgeführt werden, sodass die Temperatur im Kessel nicht zu weit absinkt.
  • Es empfiehlt sich, das Warmwasser an jedem Wasserhahn mindestens alle 72 Stunden zu benutzen. Zudem sollten Perlatoren und Duschköpfe regelmäßig entkalkt werden.
  • Ungenutzte Wasserleitungen sollten vom System getrennt werden, da das stehende Wasser optimale Bedingungen für Legionellen bietet.
  • Oft liegen Warm- und Kaltwasserleitungen direkt nebeneinander. Um unerwünschte Temperaturänderungen, die Legionellen begünstigen, zu verhindern, sollten Leitungen isoliert werden. Dies spart zudem Energie!
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