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Kabelfernsehen: Nicht mehr über Betriebskosten auf Mieter umlegbar

Kabelfernsehen: Nicht mehr über Betriebskosten auf Mieter umlegbar

GEMA Ferienwohnung

Keine Umlagefähigkeit mehr

Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse ist zum 30.06.2024 abgeschafft. Vermieter können seit dem 01.07.2024 aufgrund der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Kosten für die Kabelfernsehversorgung (Internet und Telefonie sind hiervon nicht erfasst) nicht mehr auf die Mieter umlegen. Gleichzeitig wurde damit die Betriebskostenverordnung geändert.

Damit sind mehrere Millionen Haushalte in Deutschland dann nicht mehr gezwungen, für einen Kabelfernsehanschluss zu zahlen, den sie möglicherweise nicht nutzen. Mieter sollen zukünftig frei wählen können, über welchen Weg sie Rundfunk empfangen möchten.

Wie empfängt der Mieter zukünftig Rundfunk?

Eine Möglichkeit ist, dass der Mieter sich künftig selbst um seinen Fernsehempfang kümmert. So können Mieter beispielsweise über das Internet fernsehen, vorausgesetzt der Mieter verfügt über einen Internetanschluss und einen internetfähigen Fernseher.

Die Mieter können auch eigene Verträge mit einem Kabelanbieter schließen. Das Haus hat eventuell ein Hausnetz oder die Mieter können sich einen eigenen Anschluss auf eigene Kosten legen lassen.

Grundsätzlich kann der Mieter auch Fernsehprogramme über DVB-T2 mit Antenne (Zimmerantenne, gegebenenfalls auch Dachantenne) oder per Satellit empfangen.

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