Inhalt
Qualifizierte Mehrheit erforderlich
Wohnungseigentümer können mit einer Mehrheit von ¾ der Stimmen zukünftig ausschließlich virtuelle Eigentümerversammlungen ermöglichen. Die Erlaubnis ist dann für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren erteilt.
Das bisherige Vetorecht einzelner Eigentümer wird damit entfallen.
Minderheitenschutz
Grundsätzlich müssen bei einem bis 2027 gefassten Beschluss bis 2028 noch 1x jährlich Präsenzversammlungen stattfinden, wenn hierauf nicht durch einstimmigen Beschluss verzichtet wird.
Die Eigentümer haben zukünftig die Wahl, Versammlungen in Präsenz, hybrid oder ausschließlich virtuell durchzuführen.
Neue gesetzliche Regelungen
§ 23 Abs. 1a WEG sowie § 48 Abs. 6 WEG werden neu geschaffen.
Die gesetzliche Änderung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten und ist bereits vom Bundestag beschlossen.
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