Der Vermieter kann eine Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) erklären, wenn eine erforderliche Genehmigung der Zweckentfremdung vorab erteilt wurde
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 26.05.2020 eine neue Mietpreisbremse beschlossen, die künftig für 89 Städte und Gemeinden gelten soll.
Soll ein Verwalter durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft neu bestellt werden, müssen die Angebote der Bewerber bzw. jedenfalls deren Namen sowie die Grunddaten der Angebote den Wohnungseigentümern spätestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung bekannt gegeben werden.
Die Mietzahlung bleibt aufgrund der Coronakrise aus, weil der Mieter wegen COVID-19 nicht zahlen kann. Kann der Vermieter nun auf die Kaution zurückgreifen?