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Koalitionsvertrag SPD, Grüne, FDP – Die wichtigsten Punkte für Vermieter

Koalitionsvertrag SPD, Grüne, FDP – Die wichtigsten Punkte für Vermieter

Koalitionsvertrag was ändert sich für Vermieter
Zuletzt aktualisiert am 30.11.2021

SPD, Grüne und FDP haben sich nach 5 Wochen Verhandlung auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die wichtigsten Punkte für Vermieter finden Sie hier im Überblick.

Neues Bauministerium

Für den Bereich Bauen und Wohnen soll ein eigenes Bauministerium errichtet werden (zuvor dem Innenministerium zugeordnet). Das Ressort wird von der SPD bekleidet.

In Deutschland sollen zukünftig 400.000 Wohnungen jährlich entstehen, davon 100.000 Sozialwohnungen.

Mieterschutz

Auf den S. 91-92 heißt es:

Solange nicht genug bezahlbare Wohnungen gebaut werden, verhindert die Wohnraumknappheit vor allem in Ballungsgebieten, dass sich angemessene Mieten am Wohnungsmarkt bilden können.

Daher werden wir die geltenden Mieterschutzregelungen evaluieren und verlängern. In angespannten Märkten werden wir die Kappungsgrenze auf elf Prozent in drei Jahren absenken. Wir verlängern die Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029. Wir werden qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreitern und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten sieben Jahre herangezogen werden. Wir werden für mehr Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen sorgen. Für Gemeinden über 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern werden qualifizierte Mietspiegel verpflichtend. Wir werden ein Pilotprojekt starten, um in ausgesuchten Kommunen anhand von Angaben in der Steuererklärung einen Mietspiegel zu erstellen.

Das bedeutet konkret:

  • Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll von derzeit 15 auf 11 Prozent gesenkt werden.
  • Die Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden.
  • Bei qualifizierten Mietverträgen soll der Betrachtungszeitraum von derzeit 6 auf 7 Jahre ausgeweitet werden.
  • Bei einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 sollen qualifizierte Mietspiegel durch die Stadt/Gemeinde erstellt werden müssen.
  • Vollständige Zahlungen innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Ziffer 2 BGB führen bisher dazu, dass eine fristlose Kündigung des Vermieters unwirksam wird. Eine ordentliche Kündigung bleibt allerdings bestehen. Fraglich ist, ob dies in Zukunft geändert werden soll.

Erwerb von Wohnraum-Eigentum

Auf. S. 92 heißt es:

Wir wollen mehr Menschen in Deutschland ermöglichen, im selbstgenutzten Eigentum zu wohnen. Die Hürden beim Eigentumserwerb wollen wir durch eigenkapitalersetzende Darlehen senken und Schwellenhaushalte langfristig z. B. mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen beim Eigentumserwerb unterstützen. Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer z. B. durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals). Wir wollen die illegale Finanzierung von Immobilien durch geeignete Maßnahmen bekämpfen. Dazu gehört der Versteuerungsnachweis für gewerbliche und private Immobilienkäufer aus dem Ausland, bei jeglichem Immobilienerwerb in Deutschland, und ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld. Im Grundbuch wird eine ladungsfähige Anschrift bei Änderungen verpflichtend. Wir geben eine Machbarkeitsstudie in Auftrag um zu untersuchen, ob ein Grundbuch auf der Blockchain möglich und vorteilhaft ist. Wir führen den echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter ein. Wir wollen das KfW Programm zum Kauf von Genossenschaftsanteilen stärken.

Klimaschutz im Gebäudebereich

Im Gebäudebereich sollen insbesondere Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Neu eingebaute Heizungen sollen beispielsweise ab 2025 auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen.

Zum 1. Januar 2024 sollen für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst werden, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen; im GEG sollen die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen werden.

Bei gewerblichen Neubauten sollen künftig Solarzellen auf Dächern verpflichtend sein. Bei privaten Neubauten zumindest zur Regel werden.

Bezüglich der zuvor viel diskutierten Teilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern soll zum 01. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Sollte dies nicht gelingen, werden die Kosten ab diesem Zeitpunkt hälftig geteilt.

Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) [Auszug]

Den Auszug „Bauen und Wohnen“ aus dem Koalitionsvertrag haben wir hier für Sie bereit gestellt: