Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin war bereits umstritten, bevor es im Februar 2020 schließlich in Kraft trat. Wir hatten über erste Erfahrungen mit dem Berliner Mietendeckel in einem ausführlichen Artikel berichtet. Es sind bereits mehrere gerichtliche Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht in den Fällen erfolgt, in denen die Berliner Gerichte das MietenWoG Bln im konkreten Fall entscheidungserheblich hätten anwenden müssen. Zudem wurde ein Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, darüber hatten wir in diesem Beitrag informiert.
Nun gewinnt der Streit um den Berliner Mietendeckel erneut an Dynamik.
Überprüfung des Mietendeckels durch das Berliner Verfassungsgericht
Auch das Berliner Verfassungsgericht wird neben dem Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel überprüfen. Die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus haben am 25.05.2020 Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Berlin eingereicht. Im Unterschied zu den bisherigen Vorlagen wird sich also auch das Landesverfassungsgericht mit dem Gesetz befassen.
Heute haben wir mit der @FDPFraktionBLN die Klageschrift gegen den #Mietendeckel eingereicht. „Wir wollen Rechtssicherheit & Rechtsfrieden. Die Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist eine Scheinlösung. Das Mietenproblem wird dadurch nicht gelöst.“@burkarddregger pic.twitter.com/j6oTaAA26x
— CDU-Fraktion Berlin (@CDUBerlin_AGH) May 25, 2020
Berlin braucht mehr Wohnungen! Die bekommen wir nur durch Neubau, nicht unsichere Rechtskonstrukte. Um Rechtssicherheit für Mieter & Vermieter herzustellen & die Verfassung zu schützen, reichen wir heute gemeinsam mit @CDUBerlin_AGH Klage gegen #Mietendeckel ein. ⚖️ #chaosdeckel pic.twitter.com/E9EPr9Fihp
— FDP Fraktion Berlin (@FDPFraktionBLN) May 25, 2020
Nach Ansicht der Antragsteller sei die Normenkontrolle vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof weitgehender als die vor dem Bundesverfassungsgericht. Insbesondere greife das Land in unzulässiger Weise in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein.
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