Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug des Mieters

Fristlose Kündigung Zahlungsverzug Mieter
Zuletzt aktualisiert am 18.10.2023

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen kann. Einer dieser Gründe ist der Zahlungsverzug des Mieters. Wann „Zahlungsverzug“ vorliegt, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt und was Sie als Vermieter hinsichtlich der Kündigung beachten sollten, das klären wir im folgenden Artikel.

Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Gemäß § 543 Abs. 1 BGB kann ein Mietverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Darin heißt es:

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

In § 543 Abs. 3 BGB ist sodann ausdrücklich der Zahlungsverzug des Mieters als „wichtiger Grund“ im Sinne des Abs. 1 benannt und wird wie folgt weiter konkretisiert.

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug ist gemäß §§ 569, 543 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 1 BGB nur dann zulässig, wenn der Mieter

  • mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Mietzahlungen in Höhe von mehr als einer Monatsmiete oder
  • einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten bei nicht aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug geraten ist.

 

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Schriftliche Kündigung erforderlich

Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug muss schriftlich erfolgen und Angaben zum Kündigungsgrund, dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs, der Höhe der offenen Forderung und der Frist zur Zahlung enthalten.

Lesetipps:

Zugang der Kündigung beim Mieter

Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einwurf-Einschreiben zu versenden, um den Zugang der Kündigung beim Mieter nachweisen zu können.

Ein Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel steht dem Mieter im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug nicht zu.

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Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug Muster

In unserem Downloadbereich stellen wir eine Vorlage für ein Schreiben des Vermieters an den Mieter zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug zur Verfügung.

Es handelt sich um eine Musterformulierung, die als Grundlage für die Formulierung der eigenen Kündigung genutzt werden kann. Enthalten sind außerdem dreiseitige, ausführliche Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen der Kündigung.