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Kautionssparbuch – Wer trägt die Kosten?

Kautionssparbuch – Wer trägt die Kosten?

Kostentragung Kautionssparbuch
Zuletzt aktualisiert am 05.03.2024

Ist im Mietvertrag die Eröffnung eines Kautionssparbuchs vereinbart, stellt sich oftmals die Frage, wer die Kosten für die Anlage und die Kontoführung zahlen muss – der Mieter oder der Vermieter? Dieser Frage gehen wir im folgenden Artikel nach.

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Mietvertraglich vereinbartes Kautionssparbuch

Im Mietvertrag können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass die Kaution auf einem Kautionssparbuch angelegt werden soll. Soweit der Vermieter ein mietvertraglich vereinbartes Kautionssparbuch eröffnet hat, muss dieser auch die Kosten für die Anlage und die Kontoführung zahlen.

Dies ergibt sich grundsätzlich aus der Vorschrift des § 551 Abs. 3 S. 1 BGB:

„Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.“.

Abs. 4 lautet:

„Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“.

Die Rechtsprechung hat ausdrücklich entschieden, dass eine Vereinbarung unwirksam ist, nach der der Mieter für das Anlegen/Auflösen eines Sparbuchs eine Kostenpauschale zu tragen hat.

Das Landgericht München führt hier in seinem Urteil vom 03.07.1997 (Az. 07 O 18843-96) aus:

„… BGB verpflichtet den Vermieter, eine von ihm verlangte Mietkaution bei einem Kreditinstitut anzulegen. Es besteht der allgemeine Grundsatz, dass der zu einer Handlung Verpflichtete auch den Kostenaufwand für die Erfüllung seiner Verpflichtung zu tragen hat.“.

Treuhänderische Verwaltung der Mietsicherheit

Die Kostentragungspflicht des Vermieters lässt sich auch mit den folgenden grundsätzlichen Erwägungen begründen: Es handelt sich bei der Mietsicherheit um eine Zahlung des Mieters, die der Vermieter während der Mietzeit treuhänderisch verwalten und nach Mietende zurückzahlen muss.

Dennoch bleibt die Anlage einer durch den Mieter geleisteten Barkaution empfehlenswert: Der Vermieter kann über die Kaution verfügen, wann er es für richtig hält, ohne dass ihm der Mieter oder ein Dritter hineinreden können. Diese Konstruktion bietet dem Vermieter daher die beste Sicherheit.

  • Vermietertipp: Sie haben Fragen zur richtigen Anlage eines Kautionssparbuchs? Dann wenden Sie sich doch gerne an unsere Mietrechtsexperten.