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WEG: Umsatzsteuer auf Betriebskosten

WEG: Umsatzsteuer auf Betriebskosten

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 15.01.2025 (Az. XII ZR 29/24) mit der Rückforderung von Betriebskosten durch einen gewerblichen Mieter, der in einer Teileigentumseinheit einen Friseursalon betreibt, beschäftigt.

Der Mieter hatte die Rückzahlung eines Teils der Betriebskosten mit der Begründung verlangt, dass der Vermieter die Umsatzsteuer aus seiner Abrechnung hätte herausrechnen müssen.

Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des Vermieters. Dieser sei nicht verpflichtet, die in den Kostenpositionen enthaltene Umsatzsteuer herauszurechnen, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht zur Umsatzsteuer optiert habe.

Der Vermieter durfte nach Ansicht des Gerichts also die Bruttobeträge aus der WEG-Abrechnung in seine Betriebskostenabrechnung übernehmen und darauf die vereinbarte Umsatzsteuer berechnen. Im Umkehrschluss bedeute dies auch, dass der Vermieter nicht verpflichtet war, die Gemeinschaft zur Umsatzsteueroption zu veranlassen.

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