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Mietnomadentum
Bei Mietnomaden handelt es sich um Mieter, die dauerhaft sowie nachhaltig, also planmäßig, und oft verbunden mit strafrechtlich relevanter Absicht, Mietzahlungen nicht leisten.
Es handelt sich um Personen, die bereits mehrfach zu Beginn des Mietverhältnisses und dann regelmäßig nicht bereit sind, ihren mietvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.
Was Sie als Vermieter nach Einzug tun können
Sobald ein Zahlungsverzug von zwei aufeinanderfolgenden Mieten vorliegt, sollte unverzüglich die fristlose Kündigung gegenüber dem säumigen Mieter ausgesprochen werden.
Bis der Mietnomade durch den Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt wurde, können jedoch durchaus 6 Monate vergehen – auch wenn die Gerichte gesetzlich gehalten sind, in solchen Fällen zügig zu arbeiten.
Sobald ein Räumungs- und Zahlungstitel (Urteil) erwirkt und der sog. Mietnomade durch den Gerichtsvollzieher aus dem Besitz der Wohnung ausgewiesen wurde, können die entstandenen Kosten ebenfalls zwangsvollstreckt werden.
Bereits vor Vertragsschluss absichern
- Vermietertipp: Kontaktieren Sie unsere Mietrechtsexperten, die Ihnen beratend zur Seite stehen – als Mitglied im Vermieterverein e.V. ist die telefonische Beratung für Sie ab der Basismitgliedschaft kostenfrei (hier Mitglied werden).