Dem Vermieter wird in ständiger Rechtsprechung ein relativ weiter Ermessensspielraum für einen Eigenbedarf eingeräumt.
Im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.06.2025 (Az. 311 S 4/25) wird der Eigenbedarf bejaht, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst als Zweitwohnsitz benötigt, um sich regelmäßig in dieser aufzuhalten und zu übernachten. Grund für die Besuche seien nach Angaben des Vermieters der Besuch von kulturellen Veranstaltungen, darüber hinaus das Treffen mit Familienmitgliedern vor Ort.
Es sei auch nicht notwendig, dass der Vermieter etwa bereits ein Abonnement für Theaterbesuche vorlege. Es sei nämlich plausibel, dass ein solches Abonnement erst dann abgeschlossen werde, wenn feststehe, dass die Wohnung vor Ort genutzt werden können.
BGH-Urteile im Mietrecht
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